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Evangelische Hochschule Freiburg



Dekoration: Ein Goldfisch springt von einem Wasserglas ins andere

Das AGP bietet sozialwissenschaftliche empirische Forschung und darauf aufbauend Beratung und Weiterbildung. mehr

Als hochschulnahes Institut sind wir in der Lage gewonnene Erkenntnisse in die Lehre zurückzuspiegeln.

Das AGP fühlt sich innovativen Ansätzen verpflichtet. Das gilt sowohl für unsere regionalen Praxisprojekte als auch für unser bundesweites Engagement in der Alten-, Pflege und Behindertenpolitik. Wir setzen Trends und treiben Entwicklungen voran, um den gesellschaftlichen und demografischen Wandel werteorientiert mit zu gestalten. Themenübergreifend gilt unser Interesse den Antworten auf vor allem zwei Fragen:

Wie kann Solidariät zwischen den Generationen im Wechselspiel von Staat, Markt, Familie und dem Dienstleistungs- bzw. Nonprofit-Sektor gelingen? Und: Wie lassen sich vor ebenfalls diesem Hintergrund teilhabegefährdete Personengruppen verlässlich unterstützen?

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Fachliche und inhaltliche Ausgestaltung des Paradigmenwechsels von Prüf- zu Beratungsinstanz und Entwicklung und Umsetzung eines Schulungskonzeptes für die Mtarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungs- und Prüfbehörden nach dem Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe in Rheinland-Pfalz. (LWTG)

Auftraggeber / Zuschussgeber

Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland Pfalz, Bauhofstraße 9, 55116 Mainz

Zeitraum 06.2015 - 11.2016
Projektziel

Ziel des Projektes war die Weiterqualilifizierung der Mitarbeitenden der Beratungs- und Prüfbehörde vor dem Hintergrund ihrer Rollenvielfalt im Spannungsfeld von Beratung und Prüfung, die partizipative Entwicklung eines konsequent auf Beratung fokussierenden Leitbildes sowie die Umsetzung eines Schulungskonzeptes.

Beschreibung

Bereits mit dem Inkrafttreten des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) im Jahr 2010 vollzog sich in Rheinland Pfalz eine Neuausrichtung der ehemaligen Heimaufsichts- zur jetzigen Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTG. Mit ihr ging eine Verlagerung der Aufgabenschwerpunkte „Aufsicht und Prüfung“ zu „Beratung“ einher. Mit der Änderung des Gesetzes zum 1. März 2016 wurde noch einmal insbesondere die Qualitätsverantwortung der Einrichtungsträger und der mit ihnen kooperierenden Dienste gestärkt. Damit rückt Beratung in den Mittelpunkt der Aufgaben und wird zum „Regelinstrument“ der Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTG. Die Verbindung von Beratungsauftrag und dem weiterhin bestehenden Schutzauftrag der Beratungs- und Prüfbehörden verlangt nach einem besonderen Kompetenzprofil der dort Tätigen und einer Corporate Identity der Mitarbeitenden an unterschiedlichen Standorten, die sowohl von der politischen Verantwortungsebene mit getragen und gewollt als auch von den Bediensteten in ihrem Verantwortungsbereich angenommen und ausgefüllt werden müssen. Vor dem Hintergrund dieser Leistungsanforderungen und des Charakters der Beratungs- und Prüfbehörde als „lernende Organisation“ gestaltete AGP Sozialforschung den Prozess der Leitbild- und Schulungskonzeptentwicklung in einer partizipativen Weise. Die Vorgehensweise beinhaltete neben einer jeweils zweitätigen Auftakt- und Abschlussveranstaltung:

  • vier Workshohps zur gemeinsamen konzeptionellen Entwicklung eines künftig zugrunde zu liegenden Beratungsleitbildes, dem sogenannten "Rahmenkonzept Beratung"

  • vier Schulungen durch externe Experten zur bedarfsorientierten Wissenserweiterung, bzw. -aneignung und von notwendigen Kompetenzen für die Umsetzung,

  • der exemplarischen Anwendungserprobung der Schulungsinhalte durch externe Coachings samt Feedback für die weitere partizipative Entwicklung eines Curriculums, koordiniert und beratend begleitet durch AGP Sozialforschung.

Leitung Prof. Dr. habil Thomas Klie
verantwortliche/r Mitarbeiter/in Sabine Behrend
Mitarbeiter/in

Katarina Lissek

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