Subjektorientierte Qualitätssicherung in der Langzeitpflege (Projektteil 1)
Auftraggeber / Zuschussgeber | AOK-Bundesverband |
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Kooperationspartner | Prof. Dr. Andreas Büscher, Hochschule Osnabrück |
Zeitraum | 01.2019 - 07.2019 |
Projektziel | Das Projekt verfolgt das Ziel, eine subjektorientierte Form der Qualitätssicherung in der Langzeitpflege zu entwickeln und zu erproben. Als Grundlage sollen die Daten dienen, die im Rahmen der Begutachtung der Medizinischen Dienste der Krankenkassen erhoben werden. |
Beschreibung | Jeder auf Pflege angewiesene Mensch hat Anspruch auf pflegefachliche Begleitung, unabhängig davon, ob er zuhause, in einer Wohngruppe oder in einer stationären Einrichtung lebt. Insbesondere in der häuslichen Pflege gelingt es bislang nicht, den dort vielfach anzutreffenden prekären Bedingungen in einer wirkungsvollen Weise zu begegnen. Die Qualitätssicherungsaktivitäten im SGB XI beziehen sich schwerpunktmäßig auf Einrichtungen und Dienste. Die meisten Menschen werden jedoch zuhause ohne professionelle Dienste versorgt. Insbesondere ihnen wirksame Unterstützung zu bieten, für sie die fachliche Qualität der Pflege zu sichern und auf gute Bedingungen des Lebens hinzuwirken, ist eine der zentralen Aufgaben im Rahmen der sozialen Sicherung für das Lebensrisiko Pflegebedürftigkeit. Mit dem Ansatz der subjektorientierten Qualitätssicherung wird ein neuer Weg in die Diskussion gebracht, der das Subjekt, den Menschen in seiner körperlichen Integrität, in seinen Menschenrechten, in seinem Anspruch auf gute fachliche Begleitung und Berücksichtigung seiner Präferenzen in den Mittelpunkt rückt. Der Weg könnte geeignet sein, einen Paradigmenwechsel in der Langzeitpflege einzuleiten, was das Thema Qualität anbelangt: Qualität kann man nicht in Haushalte "hineinprüfen", Qualität entsteht im koproduktiven Zusammenwirken der an der Pflege und Sorge Beteiligten. Die systematische Inblicknahme der Lebens- und Pflegesituation im Rahmen der Begutachtungsverfahren bietet eine hervorragende Gelegenheit, das durch den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff deutlich erweiterte Bewusstsein für relevante Faktoren für die Begleitung, Beratung aber auch „Supervision“ von Pflegearrangements sowohl in der Häuslichkeit als auch in Einrichtungen zu nutzen. |
Leitung | Prof. Dr. Thomas Klie |
verantwortliche/r Mitarbeiter/in | Dr. Christine Bruker |